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Häufig gestellte Fragen zum Besuch/ zur Inhaftierung

1. Was darf ich in die JVA mitbringen?

Grundsätzlich dürfen bis auf Taschentücher keine Gegenstände in den Besuchsraum mitgenommen werden. Aus Sicherheitsgründen werden Sie vor Ihrem Besuch durchsucht. Ihre persönlichen Sachen werden in einem der Schließfächer im Kontrollbereich eingeschlossen. Kinderwagen sind im Besuchsraum nicht zugelassen.

Im Besuchsraum stehen Ihnen Snack- und Getränkeautomaten zur Verfügung.

Pro Besuch dürfen Besucherinnen und Besucher am Automaten Waren im Wert von maximal 30,00 € einkaufen, einschließlich einer Tüte mit Nahrungs- und Genussmitteln. Dafür ist im Warteraum 1 ein Kartenautomat angebracht, an dem die Besucher eine Geldkarte aufladen können.

Die Waren aus dem Automaten sind grundsätzlich während des Besuchs zu verzehren. Nichtkonsumierte Ware ist von den Besucherinnen oder Besuchern mitzunehmen. Die Mitnahme auch von originalverpackten Waren in den Haftraum oder Unterkunftsbereich ist Gefangenen und Sicherungsverwahrten untersagt.

Es ist verboten, Gefangenen Bargeld zu geben.

Es dürfen nur Gegenstände in die JVA Rosdorf eingebracht werden, die vorab genehmigt wurden (zum Beispiel Wäsche, Kleidung oder technische Geräte).

2. Was darf ich einem Gefangenen in die JVA senden?

Neben Briefen dürfen Sie Ihrem Angehörigen auch Pakete schicken. Die Pakete müssen zuvor von dem Gefangenen beantragt werden.

Eingehende Pakete und Briefe werden auf verbotene Gegenstände kontrolliert. NICHT verschickt werden dürfen Nahrungs- und Genussmittel und Gegenstände, die die Sicherheit der Justizvollzugsanstalt gefährden. Möchten Sie einen Fernseher, DVD-Player oder ähnliches in die Justizvollzugsanstalt senden? Ihr Angehöriger muss vorher einen Antrag stellen, die Genehmigung hierfür erhalten und das Geld für die Überprüfung sperren lassen. Informieren Sie sich im Voraus, welche Gegenstände Sie in die Justizvollzuganstalt schicken können.

Bei Fragen können Sie sich telefonisch an die Pforte (0551 – 99733 -0) wenden.

Alles zu dem Thema Versenden und Erhalten von Briefen und Paketen und was dabei zu beachten ist können Sie [ hier ] nachlesen.

Einmal pro Quartal dürfen sie einem Gefangenen ein Wäschepaket senden. Wie dies funktioniert wird [ hier] weiter erklärt.

3. Was muss ich beim Besuch beachten?

Bitte seien Sie pünktlich da – am besten 30 Minuten vor Beginn der Besuchszeit. Denken Sie außerdem an Ihren gültigen Lichtbildausweis. Sie werden vor Ihrem Besuch kontrolliert. Im Besuchsraum sind keine Gegenstände erlaubt – Sie verschließen alle Ihre persönlichen Gegenstände in einem Schließfach bei der Pforte.

Bitte befolgen Sie die Anweisungen der Beamten. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Besuchsbeamten wenden.

Genauere Informationen über das Thema „Besuch“ finden Sie [ hier]. Hier wird genauer der Ablauf eines Besuches erklärt.

4. Kann ich Bargeld für einen Gefangenen einzahlen?

Bei einem Besuch haben Sie die Möglichkeit, Geld auf das Konto des Gefangenen einzuzahlen. Fragen Sie dafür bei den Mitarbeitern der Pforte nach. Auch Überweisungen sind möglich. Weitere Informationen zum Thema Einzahlungen können Sie [ hier] nachlesen. Dort finden Sie auch eine genaue Erklärung für die Überweisungen.

5. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mir das Geld für Besuche fehlt und/oder die Anfahrt zu weit ist?

Wenn Ihnen die finanziellen Mittel für die Anfahrt zur JVA Rosdorf fehlen, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Sozialamt. Sie erhalten dort weitere Informationen und haben dort die Möglichkeit einen Mehrbedarf für die Fahrten in die Justizvollzugsanstalt nach § 21 Abs. 6 SGB II zu beantragen.

Außerdem besteht die Möglichkeit von Besuchsüberstellungen. Hierbei wird ihr Angehöriger für die Dauer eines Besuches in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt. Ihr Angehöriger muss für eine Besuchsüberstellung einen Antrag stellen und eine Genehmigung erhalten.

6. Gibt es noch andere Angebote für Familien?

Informationen zu Angeboten für Familien von Gefangenen erhalten Sie hier.

Strafhaft

Untersuchungshaft

Sicherungsverwahrung

Sozialtherapie

7. Soll ich meinem Kind sagen, wo Papa ist?

Aus Angst vor Benachteiligungen der Kinder, Scham oder anderen Gründen wird oft erzählt, dass Papa „auf Montage“ oder auf einer „Reise“ ist. Kinder verstehen und merken mehr, als Erwachsene meinen. Vermeiden Sie, dass Ihr Kind sich die Schuld für die Abwesenheit des inhaftierten Elternteils gibt.

Wenn Sie mit Ihrem Kind über die Inhaftierung sprechen wollen, gibt es zahlreiche Bücher, die dieses Thema kindgerecht darstellen. Eine Auswahl dieser Bücher finden Sie z.B. hier:

https://juki-online.de/literatur-links-papa-im-gefaengnis.html

Im Wartebereich und im Besuchsraum der Justizvollzugsanstalt liegen passende Kinderbücher aus.

Wenn Sie weitere Unterstützung brauchen, können Sie sich z.B. an eine Erziehungsberatungsstelle oder an die örtliche Anlaufstelle für Straffällige wenden. Informationen über die Anlaufstelle in Göttingen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.anlaufstelle-goettingen.net

8. Gibt es spezielle Anlaufstellen für Angerhörige von Inhaftierten?

Wer hilft mir bei der Kindererziehung? Wo und wie erhalte ich finanzielle Unterstützung? An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Für Angehörige stellen sich viele Fragen, wenn der eigene Partner, ein Familienmitglied oder ein guter Freund ins Gefängnis muss. In der unten verlinkten Liste finden Sie verschiedene Anlaufstellen, an die Sie sich mit ihren Fragen wenden können.

Eine Liste mit Beratungsstellen für Angehörige von Inhaftierten finden Sie hier [ hier]

In dieser Liste sind unter anderem Adressen für Schuldnerberatung, Partnerschaftsberatung, Anlaufstellen für Familien und verschiedene Angebote für Frauen enthalten.

9. Ich habe noch weitere Fragen zum Thema Besuch. An wen kann ich mich wenden?

Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte telefonisch bei den Besuchsbeamten.

Montag bis Donnerstag Zwischen 9:00 Uhr und 12:30 Uhr

0551 / 99 7 33 221

Sie können auch die Seelsorger oder den sozialen Dienst in der Justizvollzugsanstalt ansprechen. Melden Sie sich dafür telefonisch bei der Pforte (0551 – 99733 -0) und lassen sich verbinden.

Für Kinder bietet die Seite

http://www.besuch-im-gefaengnis.de/

weitere anschauliche Informationen über den Besuch im Gefängnis.

10. Wie sieht der Tagesablauf eines Gefangenen in der JVA Rosdorf aus?

Sie sind daran interessiert, zu erfahren, wie ein normaler Tag in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf aussieht?

Eine Übersicht über den „typischen“ Tagesablauf eines Strafgefangenen finden Sie [ hier].

Für Kinder ist [ hier] der Tagesablauf eines Strafgefangenen anschaulich und kindgerecht beschrieben.

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