Niedersachsen klar Logo

!!! Die JVA Rosdorf informiert !!!

Umgang mit Bargeld in Briefen oder Paketen

Das Übersenden von Bargeld in Briefen oder Paketen ist nicht gestattet. Bargeld steht den Gefangenen und Sicherungsverwahrten während der Haft bzw. Unterbringung nicht zur Verfügung.

Diese Regelung gilt auch für Paketersatzeinkäufe.

Gelder dürfen ausschließlich in der Zahlstelle beim Besuch eingezahlt oder auf das Konto der Justizvollzugsanstalt Rosdorf überwiesen werden.


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln