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!!! Die JVA Rosdorf informiert !!!

Umgang mit Bargeld in Briefen oder Paketen

Das Übersenden von Bargeld in Briefen oder Paketen ist nicht gestattet. Diese steht dem Gefangenen/dem Verwahrten während der Haft nicht zur Verfügung. Diese Regelung gilt auch für Paketersatzeinkäufe.

Gelder dürfen ausschließlich in der Zahlstelle beim Besuch eingezahlt oder auf das Konto der JVA Rosdorf überwiesen werden.


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