Telefonie Untersuchungshaft
Wenn eine richterliche Genehmigung vorliegt, dürfen Untersuchungs-gefangene telefonieren. Dafür beantragt der U-Gefangene bei dem zuständigen Gericht eine Genehmigung für Telefonate mit Angehörigen. Der U-Gefangene teilt dem Vollzugsgericht die Telefonnummern seiner Angehörigen mit.
Telefonnummern, die der Richter nicht freigegeben hat, dürfen nicht angerufen werden. Mit seinem eingetragenen Verteidiger kann der U-Gefangene unabhängig von der richterlichen Erlaubnis telefonieren.
Genehmigt der Richter die Telefonnummern, kann der U-Gefangene ein Telefon-Konto einrichten lassen. Das Telefonieren wird erst möglich, wenn Geld auf dem Telefon-Konto ist.
Für das Telefonieren mit Angehörigen gibt es in der Untersuchungshaft Regeln:
- höchstens 10 Minuten in einer Woche darf mit Angehörigen telefoniert werden
- in einer Woche dürfen nur zwei Telefonate mit Angehörigen geführt werden
- die Telefonate werden mitgehört
- gesprochen wird Deutsch
- es darf nicht über den Tatvorwurf gesprochen werden
- es darf nicht beleidigt oder bedroht werden
Einmal in der Woche können Strafgefangene Geld auf ihr Telefonkonto buchen lassen. Außerdem können Angehörige Geld auf das Telefonkonto einzahlen.
Empfänger: Telio
Bank:
Hamburger Sparkasse
IBAN: DE58200505501280328178
BIC: HASPDEHHXXX
Verwendungszweck: Telio Kontonummer des Gefangenen