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Telefonie Untersuchungshaft

Wenn eine richterliche Genehmigung vorliegt, dürfen Untersuchungs-gefangene telefonieren. Dafür beantragt der U-Gefangene bei dem zuständigen Gericht eine Genehmigung für Telefonate mit Angehörigen. Der U-Gefangene teilt dem Vollzugsgericht die Telefonnummern seiner Angehörigen mit.

Telefonnummern, die der Richter nicht freigegeben hat, dürfen nicht angerufen werden. Mit seinem eingetragenen Verteidiger kann der U-Gefangene unabhängig von der richterlichen Erlaubnis telefonieren.

blaues Telefon   Bildrechte: JVA Rosdorf

Genehmigt der Richter die Telefonnummern, kann der U-Gefangene ein Telefon-Konto einrichten lassen. Das Telefonieren wird erst möglich, wenn Geld auf dem Telefon-Konto ist.

Für das Telefonieren mit Angehörigen gibt es in der Untersuchungshaft Regeln:

- höchstens 10 Minuten in einer Woche darf mit Angehörigen telefoniert werden

- in einer Woche dürfen nur zwei Telefonate mit Angehörigen geführt werden

- die Telefonate werden mitgehört

- gesprochen wird Deutsch

- es darf nicht über den Tatvorwurf gesprochen werden

- es darf nicht beleidigt oder bedroht werden


Einmal in der Woche können Strafgefangene Geld auf ihr Telefonkonto buchen lassen. Außerdem können Angehörige Geld auf das Telefonkonto einzahlen.


Empfänger: Telio

Bank:

Hamburger Sparkasse

IBAN: DE58200505501280328178

BIC: HASPDEHHXXX

Verwendungszweck: Telio Kontonummer des Gefangenen

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