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Telefonie Untersuchungshaft

Telefonie Untersuchungshaft

Wenn eine richterliche Genehmigung vorliegt, dürfen Untersuchungsgefangene telefonieren. Dafür beantragt der U-Gefangene bei dem zuständigen Gericht eine Genehmigung für Telefonate mit Angehörigen. Der U-Gefangene teilt dem Gericht die Telefonnummern seiner Angehörigen mit.

Telefonnummern, die das Gericht nicht freigegeben hat, dürfen nicht angerufen werden.

Auch für seinen eingetragenen Verteidiger bedarf der U-Gefangene eine richterliche Erlaubnis.

Bild Telefon 3

Genehmigt der Richter die Telefonnummern, kann der U-Gefangene ein Telefon-Konto einrichten lassen. Das Telefonieren wird erst möglich, wenn Geld auf dem Telefon-Konto ist.

Für die Freischaltung von Telefonnummern muss sich der Gefangene zunächst die Einverständniserklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei den Anschlussinhabern einholen.

Für das Telefonieren mit Angehörigen gibt es in der Untersuchungshaft Regeln:

- in der Woche dürfen nur zwei Telefonate zu je maximal 15 Minuten mit Angehörigen geführt werden.

- die Telefonate werden mitgehört

- gesprochen wird Deutsch

- es darf nicht über den Tatvorwurf gesprochen werden

- es darf nicht beleidigt oder bedroht werden.

Einmal in der Woche können Gefangene Geld auf ihr Telefonkonto buchen lassen. Außerdem können Angehörige Geld auf das Telefonkonto einzahlen.

Empfänger: Telio

Bank: Hamburger Sparkasse

IBAN: DE58200505501280328178

BIC: HASPDEHHXXX

Verwendungszweck: Kontonummer Telio

blaues Telefon   Bildrechte: JVA Rosdorf

Genehmigt der Richter die Telefonnummern, kann der U-Gefangene ein Telefon-Konto einrichten lassen. Das Telefonieren wird erst möglich, wenn Geld auf dem Telefon-Konto ist.

Für die Freischaltung von Telefonnummern muss sich der Gefangene zunächst die Einverständniserklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei den Anschlussinhabern einholen.

Für das Telefonieren mit Angehörigen gibt es in der Untersuchungshaft Regeln:

- in der Woche dürfen nur zwei Telefonate mit Angehörigen geführt werden.

- die Telefonate werden mitgehört

- gesprochen wird Deutsch

- es darf nicht über den Tatvorwurf gesprochen werden

- es darf nicht beleidigt oder bedroht werden.

Einmal in der Woche können Gefangene Geld auf ihr Telefonkonto buchen lassen. Außerdem können Angehörige Geld auf das Telefonkonto einzahlen.

Empfänger: Telio

Bank: Hamburger Sparkasse

IBAN: DE58200505501280328178

BIC: HASPDEHHXXX

Verwendungszweck: Kontonummer Telio

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