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Telefonie Sozialtherapie

Gefangene der Sozialtherapie haben die Möglichkeit, zu telefonieren. Dafür müssen Sie ein Telefonkonto einrichten und Telefonnummern freischalten lassen.

Eine Telefonnummer wird freigeschaltet, wenn eine unterschriebene Einverständniserklärung der Person vorliegt, die der Gefangene anrufen möchte. Möchte der Gefangene z.B. seine Frau anrufen, schickt er ihr eine Einverständniserklärung. Seine Frau unterschreibt die Einverständniserklärung und schickt sie zurück. Die Nummer wird freigeschaltet. Nun kann der Gefangene seine Frau anrufen.

Der Gefangene der Sozialtherapie kann auch die Telefonnummern von Behörden, Rechtsanwälten und Firmen freischalten lassen. Dafür muss er keine Einverständniserklärung einholen.

blaues Telefon   Bildrechte: JVA Rosdorf

Normalerweise werden Telefonate nicht durch Bedienstete mitgehört. Ist dies in Einzelfällen notwendig, wird dies am Anfang des Gesprä-ches angesagt.

Einmal in der Woche können Gefangene der Sozialtherapie Geld auf ihr Telefonkonto buchen lassen. Außerdem können Angehörige Geld auf das Telefonkonto einzahlen.


Empfänger: Telio

Bank: Hamburger Sparkasse

IBAN: DE58200505501280328178

BIC: HASPDEHHXXX

Verwendungszweck: Kontonummer Telio


Gefangene der Sozialtherapie haben die Möglichkeit, zu bestimmten Zeiten von Ihren Angehörigen angerufen zu werden.

Fragen Sie für Details bitte Ihren Angehörigen.

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