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JVA Rosdorf, Abteilung Duderstadt

Neutorstraße 2, 37115 Duderstadt, Telefon: 05527/8463213


Flur mit abgehenden Haftraeumen Bildrechte: JVA Rosdorf
JVA Rosdorf, Abteilung Duderstadt

Die Stadt Duderstadt liegt im südlichen Teil Niedersachsen, ca. eine halbe Stunde von Göttingen entfernt. Die Einwohnerzahl beträgt ca. 13000.
Die Abteilung Duderstadt ist eine Einrichtung des offenen Erwachsenenvollzuges und ab 01.01.04 an die JVA Rosdorf angegliedert. Das Gebäude ist im 18. Jahrhundert erbaut worden und diente anfangs als Reitstall. Bis Ende 1977 wurde das Haus als Jugendarrestanstalt genutzt, danach ist es zu einer Einrichtung für den Vollzug von Freiheitsstrafen an männlichen Gefangenen umgewandelt worden.
In dieser Abteilung werden Verurteilte mit einer Vollzugsdauer bis zu 2 Jahren, die nicht mehr als 6 Monate Vorverbüßungszeit haben, eingewiesen. Über diesen Zeitrahmen hinaus können Gefangene, die im geschlossenen Vollzug ihre Eignung für den offenen Vollzug unter Beweis gestellt haben oder von der Einweisungsabteilung bei der JVA Hannover als geeignet anerkannt werden, in Duderstadt eingewiesen werden.
Durch den Vollstreckungsplan ist eine heimatnahe Unterbringung im Vollzug gewährleistet. Die Abteilung Duderstadt verfügt über 18 Haftplätze. Die letzten größeren baulichen Maßnahmen sind die Vergitterungen der Haftraumfenster im Jahre 2000 gewesen.
Die sich ebenfalls in dieser Anstalt befindende Dienstleiterwohnung wurde bis Januar 1989 auch zu diesem Zwecke genutzt. Im Laufe der vergangenen Jahre wurde die Nutzung der Räume geändert. Die Räume werden jetzt als Aufenthaltsraum, Kammer und Archiv genutzt.
Außerdem wurde der niedersächsischen Gesellschaft für Straffälligenbetreuung und Bewährungshilfe ein Raum zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner ist der Dienstleiter der Abteilung Duderstadt, Amtsinspektor Winter. Weiterhin wird ein Teil der Räumlichkeiten zurzeit vom nicht weit entfernten Amtsgericht Duderstadt wegen der dort stattfindenden Umbaumaßnahmen als Archiv genutzt.

Garten
JVA Rosdorf, Abteilung Duderstadt

Kriterien für die Eignung eines Gefangenen für den offenen Vollzug sind unter anderem:

  • die Fähigkeit zur straffreien und sozial-angemessener Lebensführung unter geringerer Aufsicht als im geschlossenen Vollzug, weiterhin
  • Aufgeschlossenheit gegenüber den sozialpädagogischen Bemühungen des offenen Vollzuges,
  • uneingeschränkte Mitarbeitsbereitschaft bei der Erreichung der Vollzugsziele,
  • Bereitschaft und Fähigkeiten zur Einordnung in die Gemeinschaft, sowie
  • Rücksichtnahme auf die Mitbewohner.

Die Unterbringung eines Gefangenen im offenen Vollzug ist eine der wichtigsten Behandlungsmaßnahmen, um das Ziel des Vollzuges zu erreichen. Der offene Vollzug stellt ein besonders geeignetes Trainingsfeld für die Bewährung in der Freiheit dar. Die Reduzierung des Sicherheitsgrades, wie es auch hier in Duderstadt der Fall ist, schafft dem ge­schlossenen Vollzug gegenüber veränderte Interaktionsfelder. Die sozialen Kommunikationsmöglichkeiten sowohl innerhalb der Anstalt als auch mit der übrigen Gesellschaft werden durch die vollständige oder teilweise Befreiung von Sicherheitsaspekten wesentlich erweitert. Arbeits- und Bildungsangebote dienen der Eingliederung des Insassen. Sie strukturiert den Tagesablauf des Gefangenen und gewährt ihm Pflichten, was ja auch in den Gestaltungsprinzipien des § 3 StVollzG in besonderer Weise zum Ausdruck kommt.Weiterhin werden im Unternehmerbetrieb ca. 15 Arbeitsplätze zu Verfügung gestellt. Wie in anderen Abteilungen des offenen Vollzuges können auch in Duderstadt Insassen zum Freigang zugelassen werden. Sie arbeiten entweder in einem Betrieb oder nehmen an Bildungsmaßnahmen des Arbeitsamtes teil, wenn der Anspruch auf Unterhalt erfüllt ist. Darüber hinaus können besonders geeignete Insassen in Abend­kursen bei den örtlichen Volkshochschulen den Hauptschulabschluss nachholen. Weiterhin werden Vollzugslockerungen zu verschiedenen Anlässen gewährt. Die sie im Rahmen der Eingliederung der Insassen eine sehr wichtige Rolle spielen, auch hier einige Beispiele. Da wäre zum einen die Teilnahme an Behandlungsangeboten, außerhalb der Arbeit, wie Suchtberatung, Gespräche mit Lebensberatungsstellen, Termine beim Arbeitsamt u.s.w. Weiterhin werden Vollzugslockerung zur Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte zu den Angehörigen, zur Vorbereitung der Entlassung sowie für Arbeit, Ausbildung und Umschulung außerhalb der Anstalt gewährt.

Hier sehen sie die Abteilung Duderstadt

JVA Rosdorf, Abteilung Duderstadt

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