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aus aktuellem Anlass

Ab sofort dürfen alle Personen nach Vollendung des 6. Lebensjahres die Justizvollzugsanstalt Rosdorf nur betreten, wenn sie die 3G Regelung (genesen oder geimpft oder getestet) erfüllen.

Es ist daher ein Nachweis über eine negative Testung auf das Vorliegen des SARS-CoV -2 Virus (PCR-Test mit einer Gültigkeit von 48 Stunden oder Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) vorzulegen.


Besucher, die aus einem Risikogebiet bzw. aus einem Corona Hotspot kommen, kann leider kein Eintritt, zum Schutz der Inhaftierten, gewährt werden.
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