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Langzeitbesuch

Neben dem Regelbesuch gibt es auch die Möglichkeit des Langzeitbesuches.

Hierfür wird ein separater, ruhiger Raum zur Verfügung gestellt. Die Genehmigung muss beantragt werden.

Dann wird geprüft, ob der Gefangene geeignet ist, um unbeaufsichtigt mit seiner Kontaktperson den Raum zu nutzen.

Hierzu wird vorab ein Kontaktgespräch mit der Kontaktperson geführt.

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