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Information für Selbststeller


In die JVA Rosdorf dürfen Sie NICHT mitbringen:


  • Alkohol und andere berauschende Mittel,
  • Medikamente und Tabletten jeglicher Art,
  • Toilettenartikel jeglicher Art,
  • Spraybehälter (z.B. Deospray, Rasierschaum),
  • elektr. Feuerzeuge & nachfüllbare Feuerzeuge, (z. Bsp. BIC & Poppel), Streichhölzer, Kerzen, Feuerzeugbenzin und Feuerzeuggas,
  • Kassetten, CD’s, DVD's, CD-ROMs,
  • Nahrungs- und Genussmittel (z.B. Zigaretten & Tabak),
  • Zeitungen und Zeitschriften, Schreibpapier und Umschläge, Stifte (z.B. Füller & Tintenpatronen),
  • Bücher
  • Briefmarken

Folgende gängige Elektrogeräte dürfen mitgebracht werden (Liste ist nicht abschließend):


  • DVD-Player / Blu-Ray-Player ohne Aufnahmefunktion,

  • Bartschneider/Haarschneider/Nasenhaartrimmer/Rasierer,

  • Flachbildfernseher bis max. Bildschirmdiagonale von 28“ (71cm),

  • Röhrengeräte bis max. 42 cm sichtbare Bildschirmdiagonale (ohne Stabantenne),

  • Radio + CD-Player (ohne Stabantenne, nur mit Wurfantenne max. 1m),

  • Fön bis 1500 Watt,

  • Kaffeemaschinen nur mit Glaskanne oder Thermoskanne ohne Glaseinsatz, ohne Zeitschaltuhr, Sensoemaschinen ohne Aluminiumkartuschen,

  • Tischleuchten/Leselampen (keine Klemmleuchten und ohne Rohrmaterial), ohne Bewegungssensorik,

  • Soundsysteme: Beschränkung auf 2.1 Systeme (2 Satellitenboxen + 1 Subwoofer) Gesamtvolumen max. 15 Liter,

  • Spielekonsolen (ohne DVD-Player und/oder LAN-Schnittstelle wie: PS1, Game Cube, Wii Mini, Gameboy keine Netzwerkfähigkeit, keine externen Speichermodule, keine Funktechnik,

  • Ventilator/Tischventilator max. 40cm Durchmesser,

  • Wasserkocher max. 2000 Watt nur mit Abschaltautomatik,

  • Im Haftraum sind max. 6 Elektrogeräte zulässig.

  • Eine Ausgabe der Geräte erfolgt nur nach kostenpflichtiger Überprüfung.

  • Es dürfen 170,- Euro zur freien Verfügung mitgebracht werden. Das Geld wird auf ein Anstaltskonto eingezahlt.


Folgende gängige Bekleidungsartikel dürfen mitgebracht werden (Liste ist nicht abschließend):


Anzüge ohne Krawatte

1

Bademantel

1

Badelatschen / Flip-Flops Paar

1

Bettwäsche - Bettbezug

2

Bettwäsche - Kissenbezug

2

Bettwäsche - Laken

2

Badehose

1

Gürtel / Hosenträger

1

Gästehandtücher

2

Geschirrtücher

2

Handtücher kleine

2

Handtücher große

2

Handschuhe (kein Leder)

1

Hausschuhe Paar

1

Hosen lang

3

Hosen kurz (incl. Sport)

4

Jacken

2

Jogging- / Sportanzüge komplett

2

Jogginghosen einzeln

2

Joggingjacken einzeln

2

Kopfbedeckung (Basecape/Mütze)

2

Oberhemden

Pullover (Sweatshirts)

Pullunder/Westen

Strickjacken/Sweatjacken

8

Schal/Tuch

1

Schlafanzüge

2

Socken Paar

10

Schuhe (Sandalen /Flip-Flops = Leder, Sportschuhe) Paar

5

T-Shirts kurz

T-Shirts langarmig (dünn)

10

Unterhemden

10

Unterhosen

10

Unterhose lang

2

Waschlappen

3

  • Die o.g. erlaubten Kontingente bitte nicht gleich komplett zum Haftantritt mitbringen, die Liste dient nur zur groben Orientierung, was erlaubt ist und was nicht.

  • Es besteht im weiteren Verlauf der Haftzeit die Möglichkeit, sich über ein Wäschepaket Wäsche in die Anstalt bringen/schicken zu lassen.


  • NICHT mitgebracht werden dürfen Flecktarnbekleidung (inkl. Unterwäsche, Schuhe, Mütze, Schal, Handschuhe).

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