Telefonie Sicherungsverwahrung
Sicherungsverwahrte haben die Möglichkeit, zu telefonieren. Dafür müssen Sie ein Telefonkonto einrichten und
Telefonnummern freischalten lassen.
Sie können aber auch von den freigeschalteten Nummern angerufen werden. Sicherungsverwahrte können in ihren
Unterkünften telefonieren.
Sie müssen sich an keine zeitlichen Einschränkungen halten.
Eine Telefonnummer wird freigeschaltet, wenn eine unterschriebene Einverständniserklärung der Person vorliegt, die
der Sicherungsverwahrte anrufen möchte. Möchte der Sicherungsverwahrte z.B. einen Freund anrufen, schickt er ihm
eine Einverständniserklärung. Sein Freund unterschreibt die Einverständniserklärung und schickt sie zurück. Die
Nummer wird freigeschaltet. Nun kann der Sicherungsverwahrte seinen Freund anrufen. Sein Freund kann nun auch
den Sicherungsverwahrten anrufen.
Wenn Sie Ihren Angehörigen anrufen möchten, geht dies so:
Wahl der Ruf-Nummer: 040/696351542
- Abwarten der Telio-Ansage
- Eingabe der Telio-Konto-Nummer des Sicherungsverwahrten
- den Namen des Sicherungsverwahrten durchgeben
- Abwarten der Ansage „Verbindung wird hergestellt“
Der Sicherungsverwahrte kann auch die Telefonnummern von Behörden, Rechtsanwälten und Firmen freischalten
lassen. Dafür muss er keine Einverständniserklärung einholen.
Normalerweise werden Telefonate nicht durch Bedienstete mitgehört. Ist dies in Einzelfällen notwendig, wird dies am
Anfang des Gespräches angesagt.
Einmal in der Woche können Sicherungsverwahrte Geld auf ihr Telefonkonto buchen lassen. Außerdem können
Angehörige Geld auf das Telefonkonto einzahlen.
Besuchen Sie dafür die Homepage: www.tel.io/de
Empfänger: Telio
Bank: Hamburger Sparkasse
IBAN: DE58200505501280328178
BIC: HASPDEHHXXX
Verwendungszweck: Kontonummer Telio