Besuch für Gefangene
Ab sofort dürfen alle Personen nach Vollendung des 6. Lebensjahres die Justizvollzugsanstalt Rosdorf nur betreten, wenn sie die 3G Regelung (genesen oder geimpft oder getestet) erfüllen.
Es ist daher ein Nachweis über eine negative Testung auf das Vorliegen des SARS-CoV -2 Virus (PCR-Test mit einer Gültigkeit von 48 Stunden oder Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) vorzulegen.
Für Menschen im Gefängnis ist der Besuch von Angehörigen und Bekannten wichtig, um den Kontakt zwischen Gefangenen und seinen Bezugspersonen zu unterstützen und den Bezug nach draußen zu erhalten und zu stärken.
Das ist für die Menschen im Gefängnis wichtig, um sich nach der Zeit in Haft wieder in Freiheit zurechtzufinden.
Damit der Besuch ohne Probleme ablaufen kann, möchten wir Ihnen einige Hinweise geben:
Wie bekomme ich einen Termin?
Ein Besuchstermin muss vom Strafgefangenen beantragt werden. Wenn der Antrag genehmigt ist, bekommt der Gefangene einen Besuchsschein.
Diesen Besuchsschein muss der Gefangene Ihnen zuschicken. Auf diesem ist der Termin für den Besuch notiert. Diesen Besuchsschein bringen Sie am Besuchstag mit und zeigen ihn an der Pforte vor.
Wann sind die Besuchszeiten?
Montags: 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Dienstags: 9:15 Uhr bis 16:30 Uhr
Am 2.Samstag und 4.Samstag im Monat: 9:15 Uhr bis 15:15 Uhr
Am 2.Sonntag im Monat: 9:15 Uhr bis 15:15 Uhr
Sie müssen 30 Minuten vor Besuchsbeginn da sein. Bei Verspätung wird die Besuchszeit nicht verlängert oder kann nicht mehr stattfinden.
Muss ich mich ausweisen?
Beim Besuch müssen Sie sich an der Pforte ausweisen. Auf dem Ausweis muss ein Foto abgebildet sein. Der Ausweis muss noch gültig sein.
Die Ausweismöglichkeiten für Erwachsene sind:
- Personalausweis
- Reisepass
- Identifikationsausweis der EU-Mitgliedstaaten
- Ausweisersatz
- Aufenthaltserlaubnis
- Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
- Dienstausweis
Auch Kinder und Jugendliche benötigen einen Ausweis mit Foto. Die Ausweismöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind:
- Kinderreisepass
- Elektronischer Reisepass
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur mit ihren Erziehungsberechtigten das Gefängnis betreten.
Das Betreten mit anderen Personen ist erlaubt, wenn eine Genehmigung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Die Genehmigung muss schriftlich abgegeben werden.
Eine Kopie des Personalausweises der Erziehungsberechtigten muss ebenfalls beiliegen.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen auch alleine das Gefängnis betreten, wenn eine Genehmigung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Genehmigung muss schriftlich beim Anlass an der Pforte abgegeben werden. Eine Kopie des Personalausweises der Erziehungsberechtigten muss ebenfalls beiliegen.
Ohne einen Ausweis ist das Betreten des Gefängnisses nicht erlaubt.
Wie viele Personen dürfen zum Besuch mitkommen?
Bis zu 3 Personen dürfen zu einem Besuch kommen. Kinder sind mit eingerechnet. Ausnahme: Ist ein Kind unter 6 Jahre alt, darf es zusätzlich mit zum Besuch.
Wie oft können Sie zu Besuch kommen?
Insgesamt sind bis zu 4 Stunden Besuch im Monat erlaubt. Diese Stunden können auf drei Termine aufgeteilt werden.
Was passiert wenn Sie zum Besuch kommen?
Nachdem Sie ihre Papiere an der Pforte abgegeben haben, werden Sie durchsucht.
Was dürfen Sie zum Besuch mitnehmen?
Es darf nichts zum Besuch mitgenommen werden. Alles was sie dabeihaben, muss im Schließfach eingeschlossen werden. Schließfächer befinden sich im Kontrollbereich. Auch Kinderwagen sind nicht erlaubt. Eine Wickelmöglichkeit ist vorhanden.
Ausnahmen:
Windeln, Feuchttücher und 1-2 vorbereitete Babyflaschen dürfen mit zum Besuch genommen werden.
Maximal 30,00 € Münzgeld darf mit zum Besuch genommen werden.
Es darf kein Geld an Gefangene übergeben werden!
- Das Geld kann am Getränke- oder Süßigkeitenautomaten ausgegeben werden. Der Verzehr der erworbenen Nahrungsmittel ist nur während des Besuches gestattet.
- Sie können auch Wertmarken kaufen. Diese bekommen Sie direkt beim Besuch am Wertmarkenautomaten. Für diese Wertmarken bekommen Gefangene eine vorgepackte Tüte für je 10 €. Diese Tüte dürfen die Gefangenen mit in ihrem Haftraum nehmen.
- Sie haben die Möglichkeit, auf das Konto des Gefangenen Geld einzuzahlen. Während der Öffnungszeiten ist die Einzahlung bei der Zahlstelle möglich.
Es besteht ein Übergabeverbot!
Es ist verboten, dem Gefangenen unerlaubte Gegenstände oder Nachrichten zu übergeben. Bei Verstoß wird der Besuch abgebrochen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie eingeleitet.
Was ist ein Besuchsverbot?
Besuche können verboten oder abgebrochen werden, wenn gegen die Regeln des Gefängnisses verstoßen oder ein schlechter Einfluss auf die Gefangenen ausgeübt wird.
Wie muss ich mich beim Besuch verhalten?
Verhalten Sie sich bitte so, dass andere Besucher sich nicht gestört oder belästigt fühlen. Im Besuchsraum ist das Rauchen verboten. Anordnungen der Besuchsbediensteten müssen Sie befolgen.
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Besuchsbereich