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Einzahlung für Gefangene

Strafgefangene der Sozialtherapie haben ein „Hausgeldkonto“. Das Guthaben auf diesem Konto können sie vor allem für den Einkauf nutzen. Auch alle anderen Kostenbeiträge werden von diesem Konto gebucht. Die Gefangenen können Geld, das sie zu Beginn des Vollzuges mitbringen, in der zulässigen Höhe auf dieses Hausgeldkonto einzahlen.

Außerdem geht ihr Arbeitslohn teilweise auf dieses Konto.

Überweisungsträger mit lila Stift Bildrechte: JVA Rosdorf

Im Unterschied zum Regelvollzug gibt es in der Sozialtherapie die Möglichkeit, sich das Hausgeld auszahlen zu lassen. Der Umgang mit Bargeld soll geübt werden, dafür ist ein Kassenbuch zu führen. Der erlaubte Höchstbetrag an Bargeld, der auf dem Haftraum aufbewahrt werden darf, entspricht dem Verpflegungssatz der Sicherungsverwahrten.

Bis zu 157,80€ dürfen im Jahr von Angehörigen auf das Hausgeldkonto eingezahlt werden.

Dieser Betrag kann auf 12 Einzahlungen aufgeteilt werden.

Bei Einzahlungen sind folgende Angaben zu machen:


Empfänger: JVA Rosdorf

IBAN: DE32260500010000108241

BIC: NOLADE21GOE

Bank: Sparkasse Göttingen

Verwendungszweck: Buchnummer + Paketersatzeinkauf

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