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Telefonie Strafhaft


Strafgefangene haben die Möglichkeit, zu telefonieren. Dafür müssen Sie ein Telefonkonto einrichten und Telefonnummern freischalten lassen. Eine Telefonnummer wird freigeschaltet, wenn eine unterschriebene Einverständniserklärung der Person vorliegt, die der Gefangene anrufen möchte. Möchte der Strafgefangene z.B. seine Frau anrufen, schickt er ihr eine Einverständniserklärung. Seine Frau unterschreibt die Einverständniserklärung und schickt sie zurück. Die Nummer wird freigeschaltet. Nun kann der Inhaftierte seine Frau anrufen. Der Strafgefangene kann auch die Telefonnummern von Behörden, Rechtsanwälten und Firmen freischalten lassen. Dafür muss er keine Einverständniserklärung einholen.
Raum mit blauem Telefon   Bildrechte: JVA Rosdorf

Normalerweise werden Telefonate nicht durch Bedienstete mitgehört. Ist dies in Einzelfällen notwendig, wird dies am Anfang des Gespräches angesagt.


Einmal in der Woche können Strafgefangene Geld auf ihr Telefonkonto buchen lassen. Außerdem können Angehörige Geld auf das Telefonkonto einzahlen.


Empfänger: Telio

Bank: Hamburger Sparkasse

IBAN: DE58200505501280328178

BIC: HASPDEHHXXX

Verwendungszweck: Telio Kontonummer des Gefangenen


Werktags können Strafgefangene von 6:30Uhr bis 19.15Uhr telefonieren.

An Sonn- und Feiertagen von 7.30Uhr bis 18:15Uhr.

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