Besuch mit Kindern
Besuch mit Kindern
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur mit ihren Erziehungsberechtigten das Gefängnis betreten.
Das Betreten mit einer anderen erwachsenen Person ist erlaubt, wenn eine Genehmigung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Die Genehmigung muss schriftlich abgegeben werden. Eine Kopie des Personalausweises der
Erziehungsberechtigten muss ebenfalls beiliegen.
Auch Kinder und Jugendliche benötigen einen Ausweis mit Foto. Die Ausweismöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind:
· Kinderreisepass
· Elektronischer Reisepass