Post und Briefverkehr
Post- und Briefverkehr
Untersuchungshaft
Sie können Ihrem Angehörigen Briefe in die JVA Rosdorf schicken. Dieser kann Ihnen auch antworten. Briefe können uneingeschränkt abgeschickt und empfangen werden. Der Versand von Bargeld und Briefmarken in Briefen ist verboten.
Bei Untersuchungsgefangenen werden alle Briefe durch das zuständige Gericht kontrolliert. Dadurch kann es zu Verzögerungen kommen. Daher dauert es etwas länger als üblich, bis Ihr Angehöriger den Brief erhält.
Bitte beschriften Sie Ihre Briefumschläge so:
JVA Rosdorf
Name Ihres Angehörigen
Am Großen Sieke 8
37124 Rosdorf
Hinweise für Pakete:
- Pakete dürfen grundsätzlich nicht schwerer als 10 kg sein und sollen maximal eine Größe von 40 cm/ 53 cm/ 120 cm aufweisen.
- 1 Paket im Quartal und bei Bedarf ein TV-Gerät (max. 28 Zoll, nicht Internetfähig) im Kalenderjahr (o.g. Grenzen können überschritten werden). Aufgrund der besonderen Situation wird Untersuchungsgefangenen zusätzlich der Empfang von einem weiteren Paket pro Halbjahr gestattet. Der Empfang von Paketen bedarf der Zustimmung des zuständigen Gerichts bzw. der Staatsanwaltschaft.
· Im Interesse der Gefangenen bitten wir Sie, die Paketsendung nicht zu missbrauchen.
· Alle Pakete werden auf nicht genehmigte Gegenstände überprüft.
- Die beigefügte Paketmarke muss sichtbar oben auf das Paket geklebt sein.
- Benutzen Sie eine feste Verpackung und verschnüren Sie das Paket.
- Das Verpackungsmaterial wird aus Sicherheitsgründen einbehalten und entsorgt.
- Vergessen Sie bitte nicht, das umseitige Inhaltsverzeichnis genau auszufüllen, den Namen des Empfängers zu benennen sowie Ihre eigene vollständige Anschrift anzugeben und dem Paket beizufügen.
- Wäsche muss nicht detailliert aufgelistet werden! Jegliche zugesendete Wäsche wird aus Sicherheitsgründen vor der Aushändigung durch und auf Kosten der JVA Rosdorf gewaschen (Kaltwaschgang).
- Die JVA Rosdorf übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit oder den Zustand von Elektrogeräten.
Das Paket darf nicht enthalten:
- Alkohol und andere berauschende Mittel.
- Jegliche Art von Schreiben, bis auf das Inhaltsverzeichnis.
- Medikamente und Tabletten jeglicher Art.
- Toilettenartikel jeglicher Art.
- Spraybehälter, Einwegfeuerzeuge, Streichhölzer, Kerzen, Feuerzeugbenzin und Feuerzeuggas.
- Kassetten, CD’s, DVD's, CD-ROMs,
- Nahrungs- und Genussmittel.
- Zeitungen, Zeitschriften, Schreibpapier und Umschläge