Wäsche/ Kleidung
Wäsche/Kleidung – Untersuchungshaft
Untersuchungsgefangene haben die Möglichkeit, ihre private Kleidung, Wäsche und Bettzeug zu benutzen.
Der Gefangene muss jedoch für die Kosten der Reinigung (Waschmittel und Waschmarken) selbst aufkommen. Für die Reinigung stehen Waschmaschinen und Wäschetrockner zur Verfügung.
Ist ein Gefangener nicht in der Lage, die Reinigung seiner privaten Kleidung und Wäsche zu bezahlen, erhält er Wäsche und Bekleidung von der Anstalt.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Angehörigen ein Wäschepaket in die JVA Rosdorf zu schicken. Auch für Empfang von Paketen bedarf der Gefangene eine richterliche Erlaubnis. Neben einer richterlichen Erlaubnis muss der Gefangene bei der JVA eine sogenannte Wäschepaketmarke beantragen. Nach Genehmigung erhält der Gefangene die Wäschepaketmarke und ein Merkblatt. Die Wäschepaketmarke wird Ihnen zusammen mit einem Inhaltsverzeichnis von dem Gefangenen zugesendet.
Bitte bringen Sie die Wäschepaketmarke gut sichtbar am Paket an. Ohne die Marke wird das Wäschepaket nicht angenommen. Wir bitten Sie außerdem das beiliegende Inhaltsverzeichnis auszufüllen und gut sichtbar in das Paket zu legen. Sie schicken das Paket entweder über Postweg an die Justizvollzugsanstalt Rosdorf oder geben es bei einem Besuch direkt an der Pforte ab.
Nach Eingang wird das Paket zunächst überprüft und dann dem Gefangenen übergeben.