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Besuche für Untersuchungsgefangene

Für Menschen im Gefängnis ist der Besuch von Angehörigen und Bekannten wichtig, um den Kontakt zwischen Gefangenen und seinen Bezugspersonen zu unterstützen und den Bezug nach draußen zu erhalten und zu stärken.

Das ist für die Menschen im Gefängnis wichtig, um sich nach der Zeit in Haft wieder in Freiheit zurechtzufinden.

Damit der Besuch ohne Probleme ablaufen kann, möchten wir Ihnen einige Hinweise geben:

Wie bekomme ich einen Termin?

Vor dem Besuch von einem Gefangenen in der Untersuchungshaft ist eine Besuchsgenehmigung zu beantragen.

Die Genehmigung erhalten Sie bei dem zuständigen Gericht oder bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Beantragen müssen Sie die Genehmigung schriftlich.

Sobald die Genehmigung da ist, können Sie mit dem Besuchsdienst des Gefängnisses einen Termin absprechen.

Wann? Montag bis Donnerstag

Zwischen 09:00 Uhr und 12:30 Uhr

Wie? Telefonisch unter 0551 – 99 7 33 221

Wann sind die Besuchszeiten?

Mittwochs: 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Donnerstags: 9:15 Uhr bis 16:30 Uhr

Jeden 2.Samstag im Monat: 9:15 Uhr bis 15:15 Uhr

Sie müssen 30 Minuten vor Besuchsbeginn da sein.

Bei Verspätung wird die Besuchszeit nicht verlängert oder kann nicht mehr stattfinden.

Muss ich mich ausweisen?

Beim Besuch müssen Sie sich an der Pforte ausweisen.

Auf dem Ausweis muss ein Foto abgebildet sein.

Der Ausweis muss noch gültig sein.

Die Ausweismöglichkeiten für Erwachsene sind:

Ø Personalausweis

Ø Reisepass

Ø Identifikationsausweis der EU-Mitgliedstaaten

Ø Ausweisersatz

Ø Aufenthaltserlaubnis

Ø Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

Ø Dienstausweis

Auch Kinder und Jugendliche benötigen einen Ausweis mit Foto.

Die Ausweismöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind:

Ø Kinderreisepass

Ø Elektronischer Reisepass

Ø Personalausweis

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur mit ihren Erziehungsberechtigten das Gefängnis betreten.

Das Betreten mit anderen Personen ist erlaubt, wenn eine Genehmigung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

Die Genehmigung muss schriftlich abgegeben werden.

Eine Kopie des Personalausweises der Erziehungsberechtigten muss ebenfalls beiliegen.

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen auch alleine das Gefängnis betreten, wenn eine Genehmigung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

Die Genehmigung muss schriftlich beim Anlass an der Pforte abgegeben werden.

Eine Kopie des Personalausweises der Erziehungsberechtigten muss ebenfalls beiliegen.

Ohne einen Ausweis ist das Betreten des Gefängnisses nicht erlaubt.

Wie viele Personen dürfen zum Besuch mitkommen?

Bis zu 3 Personen dürfen zu einem Besuch kommen.

Kinder sind mit eingerechnet.

Ausnahme:

Ist ein Kind unter 6 Jahre alt, darf es zusätzlich mit zum Besuch.

Wie oft können Sie zu Besuch kommen?

Insgesamt sind bis zu 3 Stunden Besuch im Monat erlaubt.

Diese Stunden können auf drei Termine aufgeteilt werden.

Was passiert, wenn Sie zum Besuch kommen?

Nachdem Sie ihre Papiere an der Pforte abgegeben haben, werden Sie durchsucht.

Was dürfen Sie zum Besuch mitnehmen?

Es darf nichts zum Besuch mitgenommen werden.

Alles was sie dabeihaben, muss im Schließfach eingeschlossen werden.

Schließfächer befinden sich im Kontrollbereich.

Auch Kinderwagen sind nicht erlaubt.

Eine Wickelmöglichkeit ist vorhanden.

Ausnahmen:

Windeln, Feuchttücher und 1-2 vorbereitete Babyflaschen dürfen mit zum Besuch genommen werden.

Pro Besuch dürfen Sie am Automaten Waren im Wert von maximal 30,00 Euro einkaufen, einschließlich einer Tüte mit Nahrungs- und Genussmitteln. Dafür ist im Warteraum 1 ein Kartenautomat angebracht, an dem Sie eine Geldkarte aufladen können. Nicht benötigtes Guthaben wird vom Kartenautomat wieder ausgezahlt. Die Waren aus dem Automaten sind grundsätzlich während des Besuchs zu verzehren.

Es darf kein Geld an Gefangene übergeben werden!

Ø Sie haben die Möglichkeit, auf das Konto des Gefangenen Geld einzuzahlen.

Vor- und nach dem Besuch, in der Zeit von 09:00 bis 15:00 Uhr, ist die Einzahlung direkt bei der Zahlstelle möglich.

Es besteht ein Übergabeverbot!

Es ist verboten, dem Gefangenen unerlaubte Gegenstände oder Nachrichten zu übergeben.

Bei Verstoß wird der Besuch abgebrochen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie eingeleitet.

Was ist ein Besuchsverbot?

Besuche können verboten oder abgebrochen werden,

wenn gegen die Regeln des Gefängnisses verstoßen oder ein schlechter Einfluss auf die Gefangenen ausgeübt wird.

Wie muss ich mich beim Besuch verhalten?

Verhalten Sie sich bitte so, dass andere Besucher sich nicht gestört oder belästigt fühlen.

Im Besuchsraum ist das Rauchen verboten.

Anordnungen der Besuchsbediensteten müssen Sie befolgen.

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