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Tarifbeschäftigte im Justizvollzugsdienst

Die Tarifbeschäftigten im Justizvollzug sind tätig im Justizvollzugs- und Verwaltungsdienst und im Werkdienst. Sie übernehmen einzelne Aufgaben der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt. Die Beschäftigung ist i.R. zeitlich befristet.

Nach der befristeten Beschäftigung besteht bei entsprechender Stellensituation und Eignung die Möglichkeit eine Ausbildung zum Justizvollzugsfachwirt / zur Justizvollzugsfachwirtin zu absolvieren


Ausbildungs- / Einführungszeit:

In der 6 wöchigen Einführungszeit lernen Sie in theoretischen und praktischen Abschnitten Ihre Aufgaben für einen Dienstposten selbstständig und verantwortungsbewusst gemeinsam mit anderen Vollzugsbediensteten zu erfüllen.



Anforderungsprofil
Die Vollzugsarbeit stellt hohe Anforderungen an die Fähigkeiten der Tarifbeschäftigten


Erwartet werden:

  • Gute Allgemeinbildung
  • Soziale Kompetenz
  • Kommunikations-, Konflikt-, Kooperations-, Team- und Durchsetzungsfähigkeit
  • Persönliche Kompetenz
  • Konzentrations-, Beobachtungs- und Belastungsfähigkeit


Einstellungsvoraussetzungen:

als Tarifbeschäftigter, können Sie eingestellt werden, wenn Sie


  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU nachweisen oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben,
  • am Einstellungstag mindestens 20 Jahre alt sind und das 40. Lebensjahr (als Schwerbehinderte oder Schwerbehinderter das 45. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben oder sich aufgrund tatsächlicher Kinderbetreuungszeiten an einer Bewerbung gehindert gesehen haben, jedoch nicht älter als 46 Jahre sind (die Altersgrenze gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins und für Bewerber, die die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes erfüllen),
  • eine Realschule erfolgreich besucht oder die Hauptschule und eine förderliche Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erfolgreich abgeschlossen haben oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen,
  • körperlich, geistig und charakterlich für die Aufgaben des Justizvollzuges in der o.g. Laufbahngruppe geeignet sind.
  • nicht vorbestraft sind


Informationen zur Vergütung

Während der Einführungszeit werden Sie in die Entgeltgruppe 4 TV-L eingruppiert anschließend in die Entgeltgruppe 6 TV-L







Luftaufnahme der JVA Rosdorf   Bildrechte: JVA Rosdorf

Artikel-Informationen

Justizvollzugsanstalt Rosdorf
Ausbildungsleiter
Am Großen Sieke 8
37124 Rosdorf
Tel: 0551 99733 252
Fax: 0551 99733 163

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