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Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst)

Diplom-Verwaltungswirtin (FH) oder Diplom-Verwaltungswirte (FH) sind Beamtinnen und Beamten in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt. Sie sind tätig als Fachbereichsleiter oder Vollzugsabteilungsleiter im Vollzugs- und Verwaltungsdienst sowie im Fachdienst als Diplomsozialarbeiter oder als Oberlehrer im päd. Dienst.

In den Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt kann eingestellt werden, wer:

Voraussetzung für eine Beschäftigung in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz, ist die erfolgreiche Ableistung eines dreijährigen Vorbereitungsdienstes.

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden:

  • wer eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulreife besitzt,

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU nachweist,

  • zum Zeitpunkt der Einstellung das 40. Lebensjahr (als Schwerbehinderte oder Schwerbehinderter das 45. Lebensjahr) noch nicht vollendet hat oder sich aufgrund tatsächlicher Kinderbetreuungszeiten an einer Bewerbung gehindert gesehen hat, jedoch nicht älter als 46 Jahre ist.

Die Altersgrenze gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins und für Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes erfüllen.

Das erfolgreiche Bestehen des Assessment-Center-Verfahrens beim Bildungsinstitut des Niedersächsischen Justizvollzuges ist erforderlich.

Ausbildung:

  • Ausbildungsziel

    Die Ausbildung soll in einem wissenschaftlichen Studiengang mit praktischem Bezug Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz heranbilden, die nach ihrer Persönlichkeit und nach ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen befähigt sind, selbstständig, mit sozialem Engagement, wirtschaftlichem Verständnis und mit organisatorischem Geschick die vielfältigen Aufgaben der Vollzugsverwaltung wahrzunehmen, die Behandlung der Gefangenen mit zu gestalten, Entscheidungen sachgemäß zu treffen und sie überzeugend zu begründen.

  • Ausbildungsabschnitte

    Die Ausbildung besteht aus einem dreijährigen Fachhochschulstudium. Die theoretischen Studienabschnitte (insgesamt 18 Monate) werden an der Fachhochschule für Rechtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen Fachbereich Strafvollzug - (FHR) in Bad Münstereifel absolviert. Die fachpraktischen Studienzeiten (ebenfalls 18 Monate) sind an niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen abzuleisten.

    Inhalte der Lehrveranstaltungen der theoretischen Studienabschnitte sind insbesondere Vollzugsrecht, Kriminologie und Psychologie, Betriebswirtschaftslehre, Vollzugsverwaltungsrecht, Haushaltsrecht, Beamten- und Tarifrecht, Staats- und Verwaltungsrecht.

    Während der fachpraktischen Studienzeiten werden die erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Praxis angewandt und vertieft. Am Ende der Ausbildung steht die Laufbahnprüfung. Nach Bestehen der Prüfung erfolgt in der Regel die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und die Ernennung zur "Inspektorin im Justizvollzugsdienst" oder zum "Inspektor im Justizvollzugsdienst".

    Aufgabengebiete nach dem Fachhochschulstudium:

Vollzugsabteilungsleitung

Sie/Er entscheidet über Vollzugsgestaltung und Behandlungsmaßnahmen für Gefangene, die in der Vollzugsabteilung untergebracht sind.

Fachbereich Sicherheit Sie/Er gewährleistet Sicherheit und Ordnung der Vollzugsbehörde und wirkt bei der Behandlung der Gefangenen mit.

Fachbereich Arbeit der Gefangenen

Sie/Er ist für die Beschaffung von wirtschaftlich ergiebiger Arbeit für Gefangene verantwortlich und organisiert das Arbeitswesen nach kaufmännischen Gesichtspunkten.

Fachbereich Personal und Organisation

Sie/Er ist für den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf in der Vollzugsbehörde und die Organisation der Verwaltung und für die Personalangelegenheiten der Beschäftigten verantwortlich.

Fachbereich Finanzen und Beschaffung

Sie/Er ist für die wirtschaftliche Versorgung der Vollzugsbehörde und der Gefangenen verantwortlich.

Dem Bewerbungsschreiben ist beizufügen:

  • tabellarischer Lebenslauf,

  • Lichtbild,

  • Zeugniskopien,

  • Kopien sämtlicher Ausbildungs- und Berufsnachweise über die bereits zurückgelegte hauptberufliche Beschäftigung.

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